(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der REVOTION GmbH, Hüttenstraße 4, 40215 Düsseldorf (nachfolgend „REVOTION“) gegenüber ihren Kunden (nachfolgend „Käufer“) im Rahmen der Lieferung von Hardware-Produkten der Marke „Revotion“ (BRAIN®-Einheiten, NODE®-Module, Panels, Zubehör) sowie damit verbundener Leistungen.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Für den Verkauf an Verbraucher über den Online-Shop unter www.shop.revotion.de gelten die dort einbezogenen gesonderten AGB.
(3) Diese AGB gelten für die gesamte Geschäftsverbindung, auch für alle künftigen Geschäfte, ohne dass es einer erneuten Einbeziehung bedarf.
(4) Vorrang von Individualvereinbarungen: Bestehen zwischen REVOTION und dem Käufer gesonderte Rahmen-, Händler- oder OEM-Verträge, gehen deren Regelungen diesen AGB vor. Diese AGB gelten ergänzend, soweit der Individualvertrag keine abweichende Regelung enthält. Individuelle Vertragsabreden im Einzelfall (§ 305b BGB) haben stets Vorrang.
(5) Abwehrklausel: Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Käufers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn REVOTION ihnen nicht gesondert widerspricht oder in Kenntnis solcher Bedingungen die Lieferung vorbehaltlos ausführt. Sie gelten nur, soweit REVOTION ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(1) Angebote von REVOTION sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Preislisten und Preisblätter stellen kein bindendes Angebot dar.
(2) Die Bestellung des Käufers gilt als verbindliches Vertragsangebot. REVOTION kann dieses innerhalb von zehn (10) Werktagen durch Zugang einer Auftragsbestätigung annehmen. Der Kaufvertrag kommt mit Zugang der Auftragsbestätigung beim Käufer zustande; spätestens jedoch mit Ausführung der Lieferung.
(3) Maßgeblich für Inhalt und Umfang der Lieferung ist die Auftragsbestätigung von REVOTION einschließlich dieser AGB.
(1) Alle Preise verstehen sich netto in Euro zzgl. der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht abweichend vereinbart. Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss gültige Preisliste bzw. das vereinbarte Konditionsblatt abzüglich der individuell vereinbarten Rabatte.
(2) Sofern nicht abweichend vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager Düsseldorf; Kosten für Verpackung, Versand und etwaige Versicherung trägt der Käufer nach Aufwand, soweit im Einzel- oder Rahmenvertrag nichts anderes (z. B. Lieferung frei Haus / DDP) bestimmt ist.
(1) Sofern im Einzel- oder Rahmenvertrag nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(2) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. REVOTION ist unbeschadet weitergehender Rechte berechtigt, bei offenen fälligen Forderungen weitere Lieferungen zurückzuhalten oder von der Stellung einer Sicherheit oder Vorauszahlung abhängig zu machen.
(3) Der Käufer ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen berechtigt. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
(4) Kommt der Käufer mit einer wesentlichen Zahlung in Verzug oder werden REVOTION Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers erheblich mindern, werden sämtliche offenen Forderungen sofort fällig.
(1) Liefertermine und -fristen sind nur verbindlich, wenn sie von REVOTION ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.
(2) Sofern nicht abweichend vereinbart (z. B. DDP frei Haus im Rahmenvertrag), geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Käufer über (§ 447 BGB).
(3) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Käufer zumutbar sind.
(4) Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige von REVOTION nicht zu vertretende Leistungshindernisse (z. B. Betriebsstörungen, Lieferengpässe bei Vorlieferanten, Transportstörungen, behördliche Maßnahmen) verlängern die Lieferfristen um die Dauer der Behinderung. REVOTION unterrichtet den Käufer über solche Hindernisse unverzüglich. Dauert das Hindernis länger als acht (8) Wochen an, sind beide Parteien berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Lieferumfangs vom Vertrag zurückzutreten.
(1) Einfacher und erweiterter Vorbehalt (Kontokorrentvorbehalt): Die gelieferte Ware (nachfolgend „Vorbehaltsware“) bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher gegenwärtiger und künftiger Forderungen von REVOTION aus der gesamten Geschäftsverbindung mit dem Käufer im Eigentum von REVOTION.
(2) Weiterveräußerung und Vorausabtretung (verlängerter Vorbehalt): Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Der Käufer tritt REVOTION bereits jetzt sämtliche Forderungen aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware — einschließlich etwaiger Saldoforderungen aus laufender Rechnung — in Höhe des Rechnungsendbetrags von REVOTION (inkl. Umsatzsteuer) zur Sicherung ab. REVOTION nimmt diese Abtretung an.
(3) Einziehungsermächtigung: Der Käufer bleibt bis auf Widerruf ermächtigt, die abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. REVOTION ist berechtigt, diese Ermächtigung zu widerrufen und die Forderungen selbst einzuziehen, wenn der Käufer seinen Zahlungspflichten nicht ordnungsgemäß nachkommt, in Zahlungsverzug gerät oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird. Auf Verlangen von REVOTION hat der Käufer die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben und die zur Einziehung erforderlichen Angaben zu machen.
(4) Verarbeitung und Verbindung: Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Käufer erfolgt stets im Namen und für Rechnung von REVOTION als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne dass REVOTION hieraus verpflichtet wird. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, REVOTION nicht gehörenden Sachen verarbeitet oder untrennbar vermischt, erwirbt REVOTION Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswerts der Vorbehaltsware zum Wert der übrigen verarbeiteten Sachen zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung oder Verbindung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die Vorbehaltsware; sie gilt als Vorbehaltsware.
(5) Zugriffe Dritter: Der Käufer darf die Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware oder die abgetretenen Forderungen hat der Käufer REVOTION unverzüglich schriftlich zu unterrichten und den Dritten auf das Eigentum bzw. die Abtretung von REVOTION hinzuweisen.
(6) Verzug / Rücknahme: Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist REVOTION nach Setzung einer angemessenen Frist berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen und zurückzunehmen. In der Zurücknahme oder Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, REVOTION erklärt dies ausdrücklich.
(7) Freigabe (Übersicherungsklausel): Übersteigt der realisierbare Wert der REVOTION zustehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 %, gibt REVOTION auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach eigener Wahl in entsprechender Höhe frei.
(1) Der Käufer hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Anlieferung zu untersuchen. Erkennbare Mängel sind innerhalb von acht (8) Werktagen nach Lieferung, versteckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung, jeweils schriftlich zu rügen. Es gilt § 377 HGB. Unterlässt der Käufer die rechtzeitige Anzeige, gilt die Ware insoweit als genehmigt.
(2) Bei berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge leistet REVOTION nach eigener Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung nach angemessener Frist fehl oder ist sie unzumutbar, stehen dem Käufer die gesetzlichen Rechte (Minderung oder Rücktritt sowie ggf. Schadensersatz nach Maßgabe von § 8) zu.
(3) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt vierundzwanzig (24) Monate ab Gefahrübergang. Hiervon unberührt bleiben die gesetzlichen Verjährungsfristen bei Arglist, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(4) Ansprüche wegen Mängeln bestehen nicht bei unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nicht bestimmungsgemäßer Verwendung, fehlerhafter Montage oder Inbetriebnahme durch den Käufer oder Dritte, natürlicher Abnutzung oder eigenmächtiger, nicht freigegebener Eingriffe in Hard- oder Software.
(1) REVOTION haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von REVOTION beruhen, sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet REVOTION nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, aus einer ausdrücklich übernommenen Garantie sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels bleibt unberührt.
(4) Soweit die Haftung von REVOTION ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von REVOTION.
(5) Der Käufer stellt REVOTION von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer nicht vertragsgemäßen Verwendung, unbefugten Modifikation oder nicht bestimmungsgemäßen Weiterveräußerung der Produkte durch den Käufer beruhen.
(1) Enthält ein Produkt Software, Firmware oder App-/Cloud-Funktionen, erhält der Käufer bzw. der von ihm belieferte Endkunde ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht zur bestimmungsgemäßen Nutzung im Zusammenhang mit dem gelieferten Produkt. Ein Erwerb von Rechten an der Software selbst ist damit nicht verbunden.
(2) Alle Rechte an Marken, Firmware, Software, Design, Datenblättern und sonstigen Schutzrechten verbleiben bei REVOTION. Der Käufer darf die Marke „Revotion“ nur in den von REVOTION bereitgestellten aktuellen Versionen und zur Bewerbung der Revotion-Produkte nutzen.
Der Käufer behandelt alle nicht offenkundigen kaufmännischen und technischen Informationen, die ihm im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt werden — insbesondere Preise, Konditionen und technische Details — vertraulich und nutzt sie nur für Zwecke der Vertragsdurchführung. Diese Pflicht gilt für die Dauer der Geschäftsbeziehung und fünf (5) Jahre darüber hinaus.
Der Käufer beachtet bei einer Weiterveräußerung oder Ausfuhr der Produkte die jeweils geltenden Vorschriften des nationalen und internationalen (Export-)Kontrollrechts. Bei einer Ausfuhr in Drittländer ist der Käufer für die Einholung etwaig erforderlicher Genehmigungen selbst verantwortlich.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den geltenden Datenschutzgesetzen, insbesondere der DSGVO. Soweit eine Auftragsverarbeitung im Sinne des Art. 28 DSGVO vorliegt, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag.
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist Düsseldorf, sofern der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. REVOTION ist auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu klagen.
(3) Erfüllungsort für alle Leistungen ist Düsseldorf, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie Nebenabreden bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Klausel.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.